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Vibrationsmotoren
Beschreibung der
EX-Bereiche:
Explosionsgefährdete
Bereiche
Überall, wo brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube in gefahrbedrohenden Mengen
auftreten und sich mit Luft oder Sauerstoff vermischen, besteht die Gefahr einer
Explosion. Dabei handelt es sich nicht nur um Anlagen der chemischen Industrie
und des Bergbaus, auch eine Abfüllanlage für hochprozentige Spirituosen oder
ein Getreidesilo stellen eine potentielle Quelle für eine Explosion dar. Jede
ungewollte Explosion gefährdet die Gesundheit und das Leben der sich in der Nähe
befindenden Personen und führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu großen Sachschäden.
Deswegen wurden schon früh Maßnahmen entwickelt, um Explosionen zu verhindern.
Verhinderung einer Explosion
Es gibt zwei grundlegende Möglichkeiten eine Explosion zu verhindern. Diese
beiden Möglichkeiten werden als primärer und sekundärer Explosionsschutz
bezeichnet. Der primäre Explosionsschutz beruht auf der Vermeidung von
brennbaren Stoffen. Ohne brennbare Stoffe kann sich kein zündfähiges Gemisch
mit Luft bilden und somit besteht keine Gefahr einer Explosion. Dieser Ansatz
ist natürlich nur sehr begrenzt anwendbar, da gerade die Brennbarkeit bei
vielen Stoffen eine gewünschte Produkteigenschaft darstellt, auf die nicht
verzichtet werden kann oder man wie beim Bergbau keinen Einfluss auf die Art des
Gases und seiner Freisetzung hat.
In solchen Fällen werden dann sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen angewendet.
Diese bestehen in der Vermeidung von Zündquellen, welche die explosive Atmosphäre
entzünden könnten. Solche Zündquellen sind Funken und heiße Oberflächen. Es
ist offensichtlich, dass nach Möglichkeit immer primäre Explosionsschutzmaßnahmen
verwendet werden sollten, da diese inhärent sicher sind und auch ein Fehler
nicht zu einer Explosion führt.
Explosionsschutzrichtlinien
Bereits 1980 wurden die Regelungen für den Explosionsschutz in Europa
vereinheitlicht. Das ermöglicht es, Geräte, die in einem Land der EU
zugelassen sind in allen anderen Mitgliedstaaten einzusetzen. Der
Explosionsschutz für elektrische Geräte ist in den Normen DIN Atex- Leitlinie
und EN 60079 festgelegt. Dabei beschreibt die DIN Atex- Leitlinie die Grundlagen
des Explosionsschutzes und die nachfolgenden Normen die einzelnen Zündschutzarten.
Die EN 60079 beschreibt die Installation von Ex-Betriebsmitteln vor Ort.
Einteilung von Explosionsgefahren
Nicht alle Gas- oder Luftgemische sind gleich explosionsgefährlich. Daher gibt
es auch unterschiedliche Anforderungen an den Aufwand, der zur Vermeidung einer
Explosion getrieben werden muss. Um für einen bestimmten Anwendungsfall die
passende Art des Ex-Schutzes auszuwählen, werden in den Normen verschiedene
Kriterien zur Charakterisierung der Anforderungen beschrieben.
Zonen und Kategorien
Ein Kriterium ist die Einteilung in Zonen unterschiedlicher Explosionsgefahr. Es
werden die Zonen 0, 1 und 2 für Gase unterschieden.
| Explosionsgefahr |
Beispiel |
Gas |
resultierende
Kategorie |
Staub |
| Explosive
Atmosphäre ist ständig oder langzeitig vorhanden |
im
Inneren von Behältern. |
Zone
0 |
1 |
Zone
20 |
| Explosive
Gasatmosphäre ist gelegentlich vorhanden |
im
Bereich um Füll und Entleerungsöffnungen. |
Zone
1 |
2 |
Zone
21 |
| Explosive
Gasatmosphäre ist selten und dann auch nur kurzzeitig vorhanden |
Außerhalb
Zone 1 |
Zone
2 |
3 |
Zone
22 |
Explosionsgruppen
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel werden in zwei Gruppen
eingeteilt:
Gruppe I: Elektrische Betriebsmittel für schlagwettergefährdete Grubenbaue.
Gruppe II: Elektrische Betriebsmittel für alle explosionsgefährdeten Bereiche,
außer schlagwettergefährdeten Grubenbauen.
Die Betriebsmittel der Gruppe II werden entsprechend den Eigenschaften der
explosionsfähigen Atmosphäre, für die sie bestimmt sind, weiter unterteilt
in: IIA, IIB, IIC. Eine explosionsfähige Atmosphäre mit der Einstufung IIC ist
dabei am leichtesten zu entzünden, eine mit IIA am schwersten. Daher darf z.B.
ein Betriebsmittel mit einer Zulassung für IIC auch für IIB und IIA eingesetzt
werden.
Temperaturklassen
Eine weitere Einteilung von elektrischen Betriebsmitteln ist die Einteilung in
Temperaturklassen. Jedes Gas/Luftgemisch hat eine andere Zündtemperatur.
Darunter versteht man die in einem Prüfgerät ermittelte niedrigste Temperatur
einer erhitzten Wand, an der sich der brennbare Stoff im Gemisch mit Luft gerade
noch entzündet. Um eine einfache Zuordnung von Betriebsmittel und Zündtemperatur
zu ermöglichen, wurden sechs Temperaturklassen geschaffen.
| Temperaturklasse |
Maximale
Oberflächentemperatur °C |
| T1 |
450 |
| T2 |
300 |
| T3 |
200 |
| T4 |
135 |
| T5 |
100 |
| T6 |
85 |
Das
bedeutet z.B. für eine Atmosphäre mit Schwefelwasserstoff, der eine Zündtemperatur
von 270 °C besitzt, dass ein darin betriebenes Betriebsmittel mindestens der
Temperaturklasse T3 entsprechen muss. Geräte der Temperaturklassen T4 bis T6 wären
natürlich auch zulässig.
Zündschutzarten
Darunter versteht man die Maßnahme, die an elektrische Betriebsmitteln bei der
Herstellung getroffen sind, um die Zündung der umgebenden explosionsfähigen
Atmosphäre durch diese Betriebsmittel zu verhindern. In den europäischen
Normen werden acht mögliche Zündschutzarten beschrieben. In einem
Betriebsmittel können eine oder mehrere dieser Zündschutzarten angewandt
werden, um den Explosionsschutz zu erreichen.
Überdruckkapselung
Ex p
Die Überdruckkapselung ist eine der am vielseitigsten anwendbaren Zündschutzarten.
Sie beruht darauf, dass in einem Gehäuse ein Überdruck, aus Luft oder Inertgas,
aufrechterhalten wird, so dass keine explosiven Gase in das Gehäuse eindringen
können, nachdem das Gehäuse mit reiner Luft oder Inertgas gespült wurde. Die
einzige Anforderung, die an die Einbauten in das Gehäuse gestellt werden ist, dass
die Oberflächentemperatur des Gehäuses die angegebene Temperaturklasse nicht
überschreitet. Daher ist diese Zündschutzart besonders dafür geeignet, Geräte,
die nicht für den Einsatz im Ex-Bereich ausgelegt sind, für einen solchen
Einsatz umzurüsten.
Eigensicherheit Ex i
Bei der Zündschutzart Eigensicherheit werden alle Ströme, Spannungen,
Induktivitäten und Kapazitäten so begrenzt, dass keine zündfähige Funken
entstehen können. Zudem müssen die Betriebsmittel so ausgelegt sein, dass sich
kein Bauteil über die angegebene Temperaturklasse hinaus erwärmen kann. Diese
Bedingungen müssen auch bei Auftreten eines (Kategorie 2 und 3) bzw. zweier
(Kategorie 1) Fehler erfüllt werden.
Erhöhte Sicherheit Ex e
Die Zündschutzart erhöhte Sicherheit ist nur für wenige einfache
Betriebsmittel, wie Klemmen, Leuchten, Motoren, usw. anwendbar. Sie beruht auf
einer Überdimensionierung der verwendeten Teile, so dass nicht mit dem
Auftreten von Funken oder hohen Temperaturen gerechnet werden muss.
Vergusskapselung Ex m
Bei der Vergusskapselung wird der zündfähige Teil des Betriebsmittels in eine Vergussmasse
eingebettet, dadurch kann keine explosive Atmosphäre an zündfähige Bauteile
gelangen.
Druckfeste Kapselung Ex d
Bei der druckfesten Kapselung wird das Betriebsmittel in ein stabiles Gehäuse
eingebaut. Entzündet sich die explosive Atmosphäre im Gehäuse, so widersteht
das Gehäuse dem Explosionsdruck und die Explosion bleibt auf das Innere des Gehäuses
beschränkt. Wegen der notwendigen hohen mechanischen Festigkeit der druckfesten
Gehäuse sind diese prinzipbedingt groß und schwer.
Sandkapselung Ex q
Bei der Sandkapselung wird der zündfähige Teil des Betriebsmittels in
Quarzsand eingebettet. Entstehende Funken werden durch den Quarzsand gelöscht,
bevor sie die umgebende Ex-Atmosphäre entzünden können.
Ölkapselung Ex o
Bei der Ölkapselung wird der zündfähige Teil des Betriebsmittels in Öl
eingetaucht, dadurch kann keine explosive Atmosphäre an zündfähige Bauteile
gelangen.
Ex n
Die Geräte sind im Normalbetrieb und unter definierten Fehlerbedingungen nicht
in der Lage, eine umgebende explosionsfähige Atmosfäre zu zünden. Diese
Zündschutzart umfasst mehrere Methoden und darf nur für Zone 2 bzw. Zone 22
verwendet werden.
Kennzeichnung von elektrischen Ex-Betriebsmitteln
Jedes Ex-Betriebsmittel muss eine Kennzeichnung besitzen, aus der der Anwender
entnehmen kann, für welche Ex-Umgebungen das Betriebsmittel geeignet ist.
Der
erste Teil der Kennzeichnung besteht aus der Gerätegruppe und der Kategorie.
| Zone |
Gerätegruppe |
Kategorie |
Kennzeichnung |
| 0 |
II |
1 |
1
G |
| 1 |
II |
2 |
2
G |
| 2 |
II |
3 |
3
G |
Der
zweite Teil der Kennzeichnung gibt die Zündschutzarten und die Temperaturklasse
an.
| Entspricht
den europäischen Normen |
Zündschutzart(en) |
Explosionsgruppe |
Temperaturklasse |
| Ex |
d |
IIB |
T4 |
Der
dritte Teil der Kennzeichnung gibt an, wann und bei welcher Prüfanstalt das
Betriebsmittel zugelassen wurde.
| Jahr |
Prüfanstalt |
Labor
und fortlaufende Nummer |
| 92 |
KEMA |
C.8458 |
Der
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Gewähr!
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